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   VG Schleswig, 23.10.2019 - 12 B 17/19   

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VG Schleswig, 23.10.2019 - 12 B 17/19 (https://dejure.org/2019,37534)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23.10.2019 - 12 B 17/19 (https://dejure.org/2019,37534)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 12 B 17/19 (https://dejure.org/2019,37534)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus VG Schleswig, 23.10.2019 - 12 B 17/19
    Dementsprechend ist die Berücksichtigung des Dienstalters bei der Besetzung von Beförderungsstellen grundsätzlich auch nur im Falle eines Leistungsgleichstands mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerwG, Urteil vom 19.03.2015 - 2 C 12.14 - Juris Rn. 16).

    Der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum wird in aller Regel die Obergrenze darstellen (BVerwG, Urteil vom 19.03.2015 - 2 C 12.14 - Juris Rn. 17 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2018 - 1 B 1357/18

    Festlegung eines Bewährungszeitraums von drei Jahren für die Übertragung und

    Auszug aus VG Schleswig, 23.10.2019 - 12 B 17/19
    Denn die Anforderungen des Beförderungsamtes (im statusrechtlichen Sinne) sind typischerweise höher als diejenigen des aktuell innegehabten Statusamtes (OVG Münster, Beschluss vom 02.10.2018 - 1 B 1357/18 - Juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Köln, 27.08.2018 - 15 L 1612/18
    Auszug aus VG Schleswig, 23.10.2019 - 12 B 17/19
    Legt der Dienstherr - wie hier - eine allgemein geltende Bewährungszeit fest, die eine sichere Beurteilungsgrundlage für den Beförderungsdienstposten gewährleisten soll, ist er befugt, dabei zu generalisieren und zu typisieren (vgl. VG Köln, Beschluss vom 27.08.2018 - 15 L 1612/18 - Juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 19/19

    Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens im Wege der einstweiligen

    Er meint, dass die Begründung der ablehnenden Auswahlentscheidung sachlich nicht nachvollziehbar sei, da ihm in einem anderen, am Verwaltungsgericht anhängigen Bewerbungsverfahren mit einem identischen Qualifikationserfordernis, in dem er selbst als Beigeladener beteiligt sei (Az. 12 B 17/19), dieses Qualifikationserfordernis im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zugesprochen worden sei.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte sowie die Verwaltungsvorgänge in diesem Verfahren und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge zu dem Verfahren 12 B 17/19 verwiesen.

    Hierfür spricht auch, dass die Antragsgegnerin entgegen ihrem Vortrag in diesem Verfahren im (maßgeblichen zweiten) Auswahlvermerk des Parallelbesetzungsverfahrens, wo die Ausschreibung ebenfalls "durch Vorverwendung nachgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen in der Projektarbeit, vorzugsweise in einem maritimen Großprojekt" verlangt, selbst davon ausgegangen ist, dass der Antragsteller die konstitutiven Merkmale "noch im notwendigen Maße" erfüllt (vgl. Auswahlvermerk vom 14. März 2019, beigezogener Verwaltungsvorgang zu dem Verfahren 12 B 17/19).

  • VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20
    Gleiches gilt für eine Mindestverweilzeit von insgesamt vier Jahren aufgrund der Vorgabe einer Verwendung auf mindestens zwei verschiedenen Dienstposten für mindestens zwei Jahre für eine Beförderung in das Statusamt A15 gemäß Ziffer 327 ZDv A-1340/16 (so VG Schleswig, Beschl. v. 23.10.2019, 12 B 17/19, juris Rn. 35).

    Vor diesem Hintergrund bedürfe es für eine zuverlässige Beurteilung des Leistungsvermögens und eine fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung der Feststellung der praktischen Bewährung des Bewerbers in beiden Verwendungen und Fachbereichen (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 23.10.2019, 12 B 17/19, juris Rn. 35ff.).

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